Denkmalförderprogramm
Antragsfrist:
18.03.2025 – 30.09.2025
18.03.2025 – 30.09.2025
Antragstellung momentan nicht möglich
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für
Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und
Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es
werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung,
Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.