Denkmalförderprogramm 2026 (Test)
Antragsfrist:
05.12.2025 – 31.03.2026
05.12.2025 – 31.03.2026
Antragstellung möglich
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Vereine
Stiftungen
Denkmalpflege
Zuschuss/Zuweisung
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielleHilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine undStiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Eswerden insbesondere solcheMaßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung vonDenkmälern dienen, gefördert.
Jetzt Antrag stellen
Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger können natürliche Personenoder juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kirchen oderReligionsgemeinschaften sein.
Fördervoraussetzungen
- Denkmal
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung
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