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Denkmalförderprogramm 2026 (Test)

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.
Antragsfrist:
05.12.2025 31.03.2026
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Bürgerinitiativen
Vereine
Stiftungen
Denkmalpflege
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielleHilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine undStiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Eswerden insbesondere solcheMaßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung vonDenkmälern dienen, gefördert.

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger können natürliche Personenoder juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kirchen oderReligionsgemeinschaften sein.

Fördervoraussetzungen

  • Denkmal

Rechtliche Grundlage

FRL

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierung
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