Denkmalförderprogramm
Antragsfrist:
20.03.2025 – 30.09.2026
20.03.2025 – 30.09.2026
Antragstellung möglich
Gemeindeverbände
Bildung
Eigenkapitalfinanzierungen
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.
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Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
ww
Fördervoraussetzungen
- ww
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-MailFördergeber
Fördermittelgeber Bund Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
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