Denkmalförderprogramm
14.07.2025 – 31.01.2026
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.
Fördervoraussetzungen
- Voraussetzung
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
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