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Denkmalförderprogramm

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.​
Antragsfrist:
14.07.2025 31.01.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Öffentliche Unternehmen
Städte, Kreise, Gemeinden
Zweckverbände
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Denkmalpflege
Zuschuss/Zuweisung

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.​

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet finanzielle Hilfe für Privateigentümerinnen und -eigentümer, Kirchen, Kommunen, Vereine und Stiftungen beim Schutz und der Pflege unseres historisch-kulturellen Erbes. Es werden insbesondere solche Maßnahmen, die der Instandsetzung, Erhaltung, Sicherung und Freilegung von Denkmälern dienen, gefördert.​

Fördervoraussetzungen

  • Voraussetzung

Rechtliche Grundlage

FRL

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von Bezirksregierungen