Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm – Wirtschaftsnahe Infrastruktur
26.05.2025 – 31.12.2025
Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) bündelt Landes- und Bundesmittel, um strukturschwache Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen zukunftsfest zu machen. Es fördert die sogenannte wirtschaftsnahe Infrastruktur – also all jene öffentlichen Anlagen, die Unternehmen den Boden für Wachstum bereiten. Gefördert werden insbesondere - die Erschließung, der Ausbau oder die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten - die Anbindung dieser - Gebiete an Straßen-, Schienen-, Wasser- und Energienetze, - Technologie-, Gründer- und Gewerbezentren, - Basiseinrichtungen des Tourismus mit regionaler Bedeutung - Berufsbildungs- und Fortbildungseinrichtungen für Industrie und Handwerk Der Zuschuss deckt in der Regel bis zu sechzig Prozent der förderfähigen Ausgaben ab. Liegt das Vorhaben in eine gemeinsame Entwicklungsstrategie eingebettet, erfolgt es im Verbund mehrerer Kommunen oder beschleunigt es sichtbar die klimaneutrale Transformation beziehungsweise die Fachkräftesicherung, kann der Anteil auf bis zu neunzig Prozent steigen. Eigene Mittel des Trägers bleiben jedoch zwingend erforderlich. Förderfähig sind nur Projekte, - die in den festgelegten C- oder D-Fördergebieten (siehe Downloads) liegen, - die erst nach Bewilligung beginnen und innerhalb von 36 Monaten fertiggestellt werden, - die allen interessierten Nutzerinnen und Nutzern diskriminierungsfreien Zugang bieten, - deren Betreiberin bzw. Betreiber rechtlich, wirtschaftlich und personell nicht mit den künftigen Nutzerinnen und Nutzern verflochten ist, - die keine maßgeschneiderte Erschließung für ein einzelnes Unternehmen und keinen großflächigen Einzelhandel (Verkaufsfläche > 800 Quadratmeter) schaffen. Damit trägt das Programm auf drei Ebenen zur regionalen Entwicklung bei: Es sichert und schafft Beschäftigung, gleicht strukturelle Nachteile aus und beschleunigt den Übergang zu einer klimaneutralen, nachhaltigen Wirtschaft.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Gemeinden und Gemeindeverbände
- Zweckverbände und Wirtschaftsförder-Gesellschaften in öffentlicher Hand
- Juristische Personen des Privatrechts ohne Gewinnerzielungsabsicht, zum Beispiel Stiftungen oder Vereine, wenn ihr Satzungszweck förderkonform ist
- (Bei Berufsbildungs- oder Forschungsinfrastruktur) zuständige Kammern, Innungen oder gemeinnützige, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Beteiligung privater Unternehmen ist möglich, sofern öffentliche bzw. gemeinnützige Anteilseignerinnen und Anteilseigner die Mehrheit behalten
Fördervoraussetzungen
- Projekt liegt in einem C- oder D-Regionalfördergebiet (Regionen mit besonderem Entwicklungsbedarf)
- Antrag vor Vorhabenbeginn (kein Vertrags- oder Auftragsschluss vor Bewilligung) Abschluss in höchstens 36 Monaten
- Infrastrukturvorhaben müssen Beschäftigung, Standortqualität oder klimafreundlichen Umbau fördern; Fördersatz 60–90 %
- Infrastruktur bleibt mindestens fünfzehn Jahre (bzw. fünf Jahre bei Ausstattungen) zweckgebunden in öffentlicher Nutzung
Rechtliche Grundlage
Richtlinie für die Gewährung von Finanzierungshilfen zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur im regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land, Bund Diese Fördermaßnahme wird umgesetzt von- MWIKE
- Die örtlich zuständigen Bezirksregierungen