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Anpassung der zuständigen Bewilligungsbehörde

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Antragsfrist:
21.05.2026 31.05.2026
Antragstellung möglich

Öffentliche Unternehmen
Gemeindeverbände
Forschung
Darlehen

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Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.

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Kontakt und Ansprechperson

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
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