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2027_Richtlinie Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe

Das Land Nordrhein‑Westfalen unterstützt Projekte, die älteren Menschen helfen, aktiv zu bleiben, sich weniger allein zu fühlen und gut versorgt zu sein – direkt im eigenen Wohnumfeld. Die Einzelförderung richtet sich an Initiativen, Kommunen und Träger, die genau hier etwas bewegen wollen.
Antragsfrist:
17.03.2026 31.12.2026
Antragstellung möglich

Gemeindeverbände
Städte, Kreise, Gemeinden
Öffentliche Unternehmen
Private Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Hochschulen und Universitäten
Verbände
Vereine
Privatpersonen
Soziale, religiöse und ähnliche Einrichtungen
Stiftungen
Soziales
Zuschuss/Zuweisung

Einzelförderungen aus dem Bereich derAlten- und Pflegepolitik erfolgen mit Mitteln des Landesförderplans „Alter undPflege“.

Gefördert werden Projekte, die Teilhabeund Engagement im Alter stärken, Einsamkeit verringern oder wohnortnaheVersorgungsangebote verbessern – zum Beispiel durch Treffpunkte im Quartier,neue Beratungsangebote oder bessere Vernetzung von Unterstützungsangeboten undAkteuren des Sozial- und Gesundheitswesens.

Ziel ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich aktivam Leben teilnehmen können – mit guter Unterstützung, starker Gemeinschaft undpassender Hilfe, wenn sie gebraucht wird.

Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

Träger der Alten- und Pflegepolitikwie: Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte), Spitzenverbände der FreienWohlfahrtspflege sowie private Anbieter, Strukturen und Institutionen imBereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe, Quartiersentwicklung

Fördervoraussetzungen

  • Das Projekt muss zu den Zielen des Landesförderplans Alter und Pflege passen – zum Beispiel Teilhabe stärken, Einsamkeit im Alter verringern oder wohnortnahe Unterstützung verbessern.

Rechtliche Grundlage

APG NRW

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

Ansprechperson finden

Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wichtige Fragen und Antworten zur Fördermaßnahme

Nein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der festgelegten Schwerpunkte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.