2027_Richtlinie Kontaktbüros Pflegeselbsthilfe
17.03.2026 – 31.12.2026
Einzelförderungen aus dem Bereich derAlten- und Pflegepolitik erfolgen mit Mitteln des Landesförderplans „Alter undPflege“.
Gefördert werden Projekte, die Teilhabeund Engagement im Alter stärken, Einsamkeit verringern oder wohnortnaheVersorgungsangebote verbessern – zum Beispiel durch Treffpunkte im Quartier,neue Beratungsangebote oder bessere Vernetzung von Unterstützungsangeboten undAkteuren des Sozial- und Gesundheitswesens.
Ziel ist es, dass ältere Menschen so lange wie möglich aktivam Leben teilnehmen können – mit guter Unterstützung, starker Gemeinschaft undpassender Hilfe, wenn sie gebraucht wird.
Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Träger der Alten- und Pflegepolitikwie: Kommunen (Kreise und kreisfreie Städte), Spitzenverbände der FreienWohlfahrtspflege sowie private Anbieter, Strukturen und Institutionen imBereich Beratung, Engagement, Selbsthilfe, Quartiersentwicklung
Fördervoraussetzungen
- Das Projekt muss zu den Zielen des Landesförderplans Alter und Pflege passen – zum Beispiel Teilhabe stärken, Einsamkeit im Alter verringern oder wohnortnahe Unterstützung verbessern.
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
Ansprechperson findenFördergeber
Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-WestfalenNein, es gibt keine Fristen. Anträge können laufend eingereicht werden.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde auf Grundlage der festgelegten Schwerpunkte in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.