1.2.1 Teil.Sein.NRW
Antragsfrist:
01.01.2025 – 31.08.2026
01.01.2025 – 31.08.2026
Antragstellung möglich
Städte, Kreise, Gemeinden
Kinder und Jugend
Flucht
Zuschuss/Zuweisung
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Auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
- Städte
- Kreise
- Gemeinden
Fördervoraussetzungen
- Kommunaler Träger
Kontakt und Ansprechperson
Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:
< E-Mail