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1.2.1 Teil.Sein.NRW

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Antragsfrist:
01.01.2025 31.08.2026
Antragstellung möglich

Städte, Kreise, Gemeinden
Kinder und Jugend
Flucht
Zuschuss/Zuweisung

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Auf einen Blick

Wer ist antragsberechtigt?

  1. Städte
  2. Kreise
  3. Gemeinden​

Fördervoraussetzungen

  • Kommunaler Träger

Rechtliche Grundlage

LHO

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Kontakt und Ansprechperson

Sollten Sie Fragen haben, oder persönliche Beratung benötigen, können Sie sich an diese Stelle wenden:

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Fördergeber

Fördermittelgeber Land Nordrhein-Westfalen Zuständige Institutionen für Bewilligung und Nachweise Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen