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Heimat-Scheck

Der Heimat-Scheck ist der Möglichmacher für all solch gute Ideen und kleine Projekte, die eigentlich gar nicht viel Geld kosten, aber einen großen Mehrwert in der Sache versprechen.
Antragsfrist:
01.11.2024 31.10.2025
Antragstellung möglich

Mit dem Heimat-Scheck fördert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen das Engagement von Vereinen, Organisationen und Initiativen; Kommunen sind nicht antragsberechtigt.

Zuwendungsempfängerinnen oder -empfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein. Es können Maßnahmen gefördert werden, die sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen und die dafür geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen. Denn: Unsere Heimat verbindet. 

Es können auch alle Maßnahmen in Betracht kommen, sofern sie geeignet sind, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern – ohne dabei auszugrenzen. Nicht förderfähig sind beispielsweise vereinsübliche Ausstattung bei Sport-, Schützen-, Musik- oder Karnevalsvereinen, reine Sanierungen von Sportanlagen oder Vereinsheimen sowie die Anschaffung von Möbeln, Kleidung, Orden, Pokalen, Instrumenten oder Sportgeräten. 

Sie möchten einen Förderantrag stellen? Dann klicken Sie auf „Jetzt Antrag stellen“. 

Jetzt Antrag stellen Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten

Vereine, Initiativen, Organisationen

Projektzuschuss von 2.000 Euro

Laufend. Anträge, die über das Online-Antragsverfahren gestellt werden, werden für das laufende Jahr bis zum 31. Oktober des Jahres angenommen. Anträge, die nach dem 31. Oktober eines Jahres eingehen, können im Folgejahr bei Förderfähigkeit berücksichtigt werden.

Laufend.

Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Einen Link zum Online-Antrag finden Sie auf dieser Seite.

Eine Übersicht über die örtlichen Zuständigkeiten und die dortigen Ansprechpersonen finden Sie unter „Downloads und weiterführende Links“. 

Downloads und weiterführende Links