Heimat-Fonds
Antragsfrist:
01.11.2024 – 31.10.2025
01.11.2024 – 31.10.2025
Antragstellung möglich
Stadt, Gemeinde oder Kreis können mit dem Heimat-Fonds von bürgerschaftlichem Engagement getragenen identitätsstiftenden Projekten zur Realisierung verhelfen: Für jeden Euro, den Gemeinde, öffentliche Mittelgeber und private Spender und Initiativen aufbringen, gibt das Land über den Heimat-Fonds einen Euro dazu.
Jetzt Antrag stellen
Mit der Antragstellung erteilen Sie zugleich die Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten im Zuge der Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde, zur elektronischen Bekanntgabe des Bescheides via E-Mail sowie zur Veröffentlichung von Daten im Zuge der Bekanntgabe des Förderprogrammes durch das fördernde Ministerium.
Wichtige Fragen und Antworten zum Förderprogramm
Städte, Kreise und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
Zuwendung als Anteilfinanzierung (50 %), Fördersumme von > 2.500 Euro bis 50.000 Euro
Laufend
Laufend
Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Einen Link zum Online-Antrag finden Sie auf dieser Seite.
Eine Übersicht über die örtlich-zuständigen Bezirksregierungen und jeweilige Ansprechpersonen finden Sie unten auf dieser Seite.
Downloads und weiterführende Links
Örtliche Zuständigkeiten
PDF, 1.31 MB
Starke Heimat Nordrhein-Westfalen – FAQ
PDF, 2.1 MB
Heimat-Fonds: Förderrichtlinie
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20919&ver=8&val=20919&sg=0&menu=0&vd_back=N